W168 Beschränkung auf Reifenhersteller

Diskutiere Beschränkung auf Reifenhersteller im A-Klasse W168 (1997-2004) Forum im Bereich A-Klasse Forum; Hallo Bei meinem 168er habe ich laut Fahrzeugschein bei den Reifen nur die Auswahl aus 5 Feifenfabrikanten. Weiß jemand, ob diese Beschränkung...

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  1. Theone

    Theone Elchfan

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    Hallo

    Bei meinem 168er habe ich laut Fahrzeugschein bei den Reifen nur die Auswahl aus 5 Feifenfabrikanten.

    Weiß jemand, ob diese Beschränkung noch gültig ist, da ich gerne mal Reifen von einem anderen Reifenhersteller als im Fahrzeugschein angegeben fahren möchte.

    Gruß
     
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  3. #2 SvenGOE, 04.04.2006
    SvenGOE

    SvenGOE Elchfan

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    Die Herstellerbindung hat nur noch empfehlenden Charakter, Reifen anderer Hersteller sind meines Wissens problemlos möglich. Anders verhält es sich aber mit eventuell gemachten Größeneinschränkungen. Bei meiner A-Klasse sind z.B. die oben im Schein eingetragenen 195er und 205er nur als Sommerreifen zulässig, im Winter dürfen nur 185er gefahren werden. Diese Einschränkung ist definitiv noch gültig, Nichtbeachtung könnte im Extremfall zum Verlust der ABE führen. Es gab dazu hier auch schon etliche Threads.

    Grüße
     
  4. Theone

    Theone Elchfan

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    Dachte ich mir auch, dass es dazu schon einige Threads gab, hab sie nur spontan nicht gefunden.
    Dann kann ich also problemlos auch andere Reifen aufziehen, ohne beim TÜV Probleme zu bekommen.

    Danke!
     
  5. #4 marcsen, 04.04.2006
    marcsen

    marcsen Elchfan

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    Schau z.B. mal hier, das ganze Thema MO ist etwas widersprüchlich und keiner weiß was genaues :-X

    Gruß
    Marc
     
  6. knefi

    knefi Elchfan

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    Es gibt ein EU Gerichtsurteil, (bekommst du bestimmt vom Adac, für Mitglieder haben die ja ne kostenlose rechtsberatung)
    das die Reifenbindung an Hersteller verbietet da sie Wettbewerbswidrig ist.

    Somit kannst du Reifen aller Hersteller aufziehen.

    Die Problematik MO sollte eigentlich auch hierunter fallen.

    Erkläre jedoch dem findigen Verkehrspolizisten mal warum du keine MO Reifen aufgezogen hast, wenn doch MO im Fahrzeugschein steht. (205/40 R 17 MO)

    Entweder s fällt ihm nicht auf, oder du hast scherereien. Bei mir hat der Tüv letzten Monat die 205/40/17 ohne MO Kennung eingetragen. Wenn dies noch im Schein steht, würde ich es ändern um evtl. ärger Vorzubeugen!
     
  7. elkman

    elkman Elchfan

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    Hi, habe auch einen 168-er (A140). Hatte ebenfalls das Problem. Auf Nachfrage beim TÜV bekam ich die Antwort, das ist heute egal welcher Hersteller da benutzt wird ( sind nur noch Empfehlungen). Die Reifengrösse muss allerdings den in den Fahrzeugpapieren entsprechen.
     
  8. #7 Mr. Bean, 04.04.2006
    Mr. Bean

    Mr. Bean HiFi-Mod
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    Mitlerweile steht auch dort die Aussage von elkman....
     
  9. knefi

    knefi Elchfan

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    Das ist auch weitgehend richtig!

    Das man nur Reifengrößen fahren darf die auch eingetragen sind sollte jedem klar sein. Zumindest denen die einen Führerschein in der EU gemacht haben!

    Die Zahlen müssen immer haargenau übereinstimmen.

    Die Markenbindung ist nicht verpflichtend, sagt dir jeder Tüv-Mitarbeiter!

    Bei MO scheiden sich wie gesagt die Meinungen, da es ja eine indirekte Markenbindung ist.

    Der Tüv trägt das MO nicht mehr ein, wenn es jedoch eingetragen ist, sagt dein Fahrzeugschein dem Verkehrspolizisten 205/40 ZR17 W80 MO!
    Das bedeutet,das wenn er nicht genau über diesen speziellen Sachstand im klaren ist, und haargenau diese Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Reifen findet, hast du ertsmal ein Problem, die (falschen) Reifen!

    Aber seid ich A-Klasse fahre bin ich noch nie angehalten worden, und bei allen Verkehrskontrollen wurden noch nie meine Reifen kontrolliert...

    Aber diese Frage kann dir am besten der Tüv beantworten
    TÜV-NORD Service-Hotline 0800 80 70 600

    *thumbup*
     
  10. #9 Mr. Bonk, 04.04.2006
    Mr. Bonk

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    Na ja, die Markenbindung steht ja auch noch dick und breit im Fahrzeugschein.

    Und wenn da ein Polizist nicht Bescheid weiß, dann... steht man genauso dumm da und ringt nach Worten (dann zu sagen, daß die Markenbindung "gefallen" ist, wird wohl kaum gegenüber einem "unwissenden" Polizisten reichen).

    Und wenn er darüber Bescheid weiß, sollte er auch über MO Bescheid wissen. In dem Fall würde ich mir sowieso vom Polizisten die Sache erklären lassen (natürlich mit Nennung aller Gesetzesstellen). ;) ;D
     
  11. Theone

    Theone Elchfan

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    In meinem Fahrzeugschein steht nichts in Bezug auf MO, nur die jeweilige Markenbindung.

    Wenn dann doch mal ein grüner Freund und Helfer bei einer Kontrolle auf die Markenbindung besteht, dann kann man ja getrost auf die Aussage des TÜVs verweisen, denn dort ist man sich ja sicher, dass die Markenbindung nur eine Empfehlung ist
     
  12. #11 Mr. Bonk, 05.04.2006
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    Beim A-190?! Das würde mich wundern. Steht hinter der Reifenbezeichnung, also z.B. 195/50 R16 MO 84H (unter Ziffern 20 bis 23 oben rechts). ;)
     
  13. knefi

    knefi Elchfan

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    Die Herstellerbindung ist mit Ausnahme der Zweiräder definitiv aufgehoben.
    Das weiss mittlerweile auch jeder Polizist!

    Er wird dir sagen, das deine Betriebserlaubnis nach §19 StvzO erloschen ist, weil durch dein Fahrzeug eine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht, da deine Felgen und Reifen nicht der vom Fahrzeughersteller freigebenen Dimension entsprechen (sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind).

    Dazu gibt es aber ein Gerichtsurteil, das besagt, das eine andere als die eingetragene Rad-Reifenkombination nicht automatsich zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. (kommt dann wohl drauf an wie extrem der Unterschied ist)

    Weis nicht genau von welchem Gericht!

    Jedenfalls wird er dich zum Tüv schicken, der das klärt!
    Wenn ihm die Sache mit MO überhaupt auffällt...

    Bei MO macht sogar der Tüv unterschiedliche Angaben!

    Ich habs nicht mehr drin stehen! Wenns aber drin stehen würde, würde ich entweder MO fahren oder zum Tüv und es ändern lassen.

    WEIL: Das was im Scheín steht, zählt! (Mit Ausnahme der Herstellerbindung)

    Da im allerschlimmsten an den Haaren herbeigezogenen Fall eines Mega Unfalls an dem ich alleine Schuld bin, die Versicherung Probleme machen könnte!

    Dann würde die MO geschichte mal höchstrichterlich geklärt werden ;)
     
  14. #13 Robiwan, 05.04.2006
    Robiwan

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    MO (Mercedes Original) ist doch nur der Hinweis auf eine verstärkte Flanke, die größeren Komfort bei Kurvenfahrten bringt, oder?
     
  15. #14 Mr. Bonk, 05.04.2006
    Mr. Bonk

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    Woher weißt Du das?!

    Dann müßte doch auch jeder TÜV-Prüfer wissen, ob MO dazugehört (also auch aufgehoben ist). ;) ;D
     
  16. knefi

    knefi Elchfan

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    Hoffe ich darf das hier reinstellen!

    Da ist alles bis ins kleinste Detail erklärt!


    http://www.reifen.de/komplettradberatung.html

    Hab das Urteil nicht gefunden, auf die schnelle!

    Willst du Reifen ohne MO fahren, wenn MO drin steht, musst du eine Freigabebescheinigung des Reifenherstellers für den Elch haben!

    Und die auch mitführen!

    Also wegen der Herstellerbindung mach dir keine Sorgen,wenn du meinst das die Polizisten die dich evtl. mal anhalten das nicht wissen, druck dir das Urteil aus! Falls du ADAC Mitglied bist, schicken die dir das sogar kostenlos per Mail! Zumindest das Aktenzeichen, mit dem du dann Googlen kannst!


    Das MO Problem bleibt weiterhin ungelöst! (Ich hab kein MO eingetragen bekommen *thumbup*)

    Da es sich bei den meisten wohl um 17" handelt, ist da auch noch zu Bedenken das das ZR eine Sonderstellung hat und nicht durch Reifen ersetzt werden darf die nur die Bezeichnung R17 haben!
    Auch wenn der Serienelch diese Geschwindigkeit nicht erreicht!
     
  17. Jupp

    Jupp Elchfan

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    keiner mehr; C250CDI
    So siehts aus.
    Es gibt nunmal bislang noch kein Urteil zu diesem Thema und zu behaupten, dass es sich bei der MO Kennzeichnung um eine Markenbindung ist aus der Luft gegriffen.
    Ich würde mir Reifen mit MO kaufen, wenn es schon eh die teuren 205er sein müssen. Bei der wesentlich günstigeren Variante der 195er ist das MO ja schließlich nicht vorgeschrieben.
    Wenn man also sparen will soll man sich die etwas schmaleren Reifen kaufen.

    gruss
     
  18. #17 Mr. Bonk, 06.04.2006
    Mr. Bonk

    Mr. Bonk Elchfan

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    Doch... jedenfalls beim A-190 / A-210. Und Theone hat einen A-190! ;)
     
  19. knefi

    knefi Elchfan

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    Da hast du recht! Das habe ich ja auch nicht gesagt!

    Marken/Herstellerbindung und Freigabebescheinigung sind auch zwei paar Schuhe!

    Und ich glaube der Unterschied zwischen MO und nicht MO macht in der Preisfrage nicht viel wenn nicht gar keinen Unterschied! Zumindest bei 17"
     
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  21. #19 marcsen, 06.04.2006
    marcsen

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    Der Preisunterschied nimmt sich nicht viel, wenn überhaupt vorhanden. (16")
    Aber an der Auswahl haperts *heul*
    Ich find nur MO-Reifen, die steinalt sind oder schlechte Testergebnisse haben. Und die möchtich mir nicht unbedingt zulegen...
    Werd mir wahrscheinlich die PremiumContact von Conti holen, für die gibts ja auch eine Freigabe (s. Mr.Bean).

    Gruß
    Marc
     
  22. knefi

    knefi Elchfan

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    Hm, mir fällt gerade ein, ob die Reifenhersteller überhaupt noch soooo viele MO-Reifen Produzieren.

    Ich habe den Bridgestone Potenza 040, der Nachfolger 050, hat keine MO-Kennung mehr!

    *kratz*
     
Thema: Beschränkung auf Reifenhersteller
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