W168 Inkompetenter Dekra Prüfer

Diskutiere Inkompetenter Dekra Prüfer im A-Klasse W168 (1997-2004) Forum im Bereich A-Klasse Forum; Kleiner Erfahrungsbericht: Ich war letzte Woche bei der Dekra, da die Hauptuntersuchung an der Reihe war. Als erstes stellte der Prüfer fest, dass...

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  1. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Kleiner Erfahrungsbericht:
    Ich war letzte Woche bei der Dekra, da die Hauptuntersuchung an der Reihe war. Als erstes stellte der Prüfer fest, dass eine Standheizung verbaut ist und fragte ob diese eigetragen ist. Ist/war sie nicht, da diese bereits ab Werk verbaut ist und dieser Zuheizer nur zur Standheizung aufgerüstet ist. Dies interressierte ihn allerdings reichlich wenig. Er stellte daraufhin fest, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist und schickte mich, allerdings ohne dass ich bezahlen musste (freundlich war er), vom Hof. Da ich mich zu dem Zeitpunkt mit den Eintragungsgeschichten auch so 100%tig auskannte, diskutierte ich auch erst gar nicht (hätte eh nichts gebracht). Daraufhin rief ich die Werkstatt an, die den Zuheizer aufgerüstet hatte, die mir dann nochmal sagte, dass dies nicht eingetragen werden müsse. Da zurückfahren zum Dekra Prüfer weniger Aussicht auf Erfolg versprach, als eine Wette dass Morgen die Sonne nicht aufgeht, hat das Auto heute die Hauptuntersuchung mängelfrei in jener Werkstatt absolviert in der der Zuheizer auch aufgerüstet wurde.
    Achso: Bei dem C220 CDI meiner Eltern exestiert im Prinzip das selbe, eingebaut bei einer DC-NL und ist auch nicht eingetragen. Dieser hat bereits auch schon einmal die HU problemlos absolviert.

    Gut wenn es Leute gibt, die über unsere Straßen wachen, die sich auskennen *thumbup*

    gruß
     
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  3. #2 ulrikus99, 11.03.2004
    ulrikus99

    ulrikus99 Elchfan

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    Frei nach dem Motto:
    Der Prüfer hat immer recht, zumindest bis man wieder vom Hof fährt. *mecker*

    Es gibt solche und solche..... und Prüfer ;D ;D
     
  4. #3 Michael F., 11.03.2004
    Michael F.

    Michael F. Elchfan

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    Ja, Ja!

    Meiner Erfahrung nach ist es immer am unproblmatischsten, wenn man die HU und AU in der Werkstatt seines Vertrauens machen lässt; vor allem wenn man problematische "An/Umbauten" am Fz. hat.

    Über TÜV und Co. wundere ich mich schon lange nicht mehr:
    Bei meinem letzten Motorrad (BMW) wurden "lebenswichtige", fehlerhafte Sicherungsmuttern übersehen, aber ein ordnungsgemäß reparierter Tank beanstandet. Der Tank ist heute noch dicht! Ohne Ersatzmuttern (stellte die Werkstatt auf einen Blick fest!) wäre ich womöglich nicht mehr hier im Forum zu finden.
     
  5. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Na gute Mann war ja echt Serviceorientiert, also nett und freundlich, nur hift das dem Kunden recht wenig, wenn dann Dinge bemängelt werden, die gar keine Mängel aufweisen.
    Na ich werd morgen nochmal hinfahren und ihm ein paar Takte sagen. Wenn man nicht mehr in der Position ist etwas von ihm zu wollen geht das gleich viel besser *thumbup*.

    gruß
     
  6. Über

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    war ein A170CDI MoPf
    Standheizung eintragen?? Zwei Huhn ein Gänse [...]
    Muss ich mein Autoradio jetzt auch eintragen lassen? ;D
    Oder gar andere Fussmatten ;D
    Was ist mit nem Kindersitz, der ständig mitgeführt wird? ;D
    Und für Endstufen ne Einzelabnahme ;D

    Gruß
    Über
     
  7. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Also normalerweise muss die Standheizung eingetragen werden.
    Wenn das Heizgerät jedoch die ABE bereits ab Werk erhalten hat, ist dies nicht der Fall.

    gruß
     
  8. Über

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    war ein A170CDI MoPf
    @ Jupp

    Warum muss denn ne Standheizung eingetragen werden?
    Habe bei meinem alten Combo auch eine nachträglich einbauen lassen.
    Ne ABE hab ich keine bekommen und gefragt hat beim TÜV hat auch nie Einer.

    Gruß
    Über
     
  9. Jupp

    Jupp Elchfan

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    So ganz genau kann ich das auch nicht sagen, da ich mich damit nicht so sehr gut auskenne. Allerdings stellt eine Standheizung schon eine Bauartveränderung dar.
    Also dort in der Werkstatt sagten sie mir, dass es normalerweise eingetragen werden muss, nur in diesem Fall aus bereits genannten Gründen nicht.
    Aber vielleicht kann ja der ein oder andere dazu was sagen.

    gruß
     
  10. Beni

    Beni Elchfan

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    Das können ist bei diesen Leuten oft nicht das Problem sondern das wollen!!!

    Ich bin mit meinem alten 125erler damals nochmal zum TÜV weil es mein Bruder bekommen sollte. Das Hinterrad war falsch eingetragen - 18" statt 17". Der gute man hat mir keine Plakette gegeben obwohl ich mit diesem Mopped schon 2mal!!! ohne Probs bei dieser Tüv Station war. Es war offensichtlich das das Hinterrad original war und mal im Ernst wer haut sich nen 17"Hinterrad drauf wenn 18" eingetragen ist und theoretisch original vorhanden gewesen wäre. Bin ich zum Moppedhändler gefahren, das erste mal Bescheinigung geholt das es ein Fehler in der Betriebserlaubnis ist und und eine Kopie über die Daten des Moppdes - Fazit: Hatte der Prüfer nicht mal angesehen. "Muss was offizielles von Honda Deutschland her" *rolleyes* Zweite mal zum Händler gedüst. Händler mit Tüv telefoniert und woltte Mißverständnis aufklären - no Chance. Händler hat dann mit Honda telefoniert und eine Bescheinigung geordert. Nach 3 Wochen nix bekommen da Mopped eine Importmaschine. Also nochmal Versuch beim TÜV. "Oah oh mmhh, könne mer net machen....dann höchstens Einzelabnahme" Wie bitte??? *mecker* *mecker*. Dann hab ich beim TÜV Chef etwas stunk gemacht, dieser dann völlig entnervt die Bescheigung vom Moppedhändler genommen, zum Mopped geschnappt und nach 2 Minuten hatte ich meine Plakette.
    Üble Bürokratenbande *mecker* *mecker* *mecker*

    Gruß Beni
     
  11. Viper

    Viper Elchfan

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    @ Beni

    Das war aber net mit deiner NSR oder? ??? *rolleyes*
     
  12. #11 Mr. Bonk, 11.03.2004
    Mr. Bonk

    Mr. Bonk Elchfan

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    Also ich war bisher nur einmal bei der Dekra (Gutachtenerstellung) und wurde eigentlich sehr kompetent "bedient". *thumbup* Daher dachte ich eigentlich bisher, daß bei der Dekra ausschließlich die "Kompetenz" zu finden ist! ;D

    Beim TÜV Nord habe ich dagegen mehrmals hintereinander nur schlechte Erfahrungen gemacht und fahre da deshalb auch nicht mehr hin! Für HU und Eintragungen kann sich jetzt meine Werkstatt mit dem TÜV "rumschlagen". ;D


    *EDIT*:

    Fällt mir gerade noch so ein: wo steht eigentlich, was eingetragen werden muß und was nicht?! Muß ja irgendwie "gesetzmäßig" vorliegen. Weiß da jemand was genaueres? ???
     
  13. #12 schnudel6, 11.03.2004
    schnudel6

    schnudel6 Elchfan

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    Eine Standheizung muss vom aaP abgenommen werden. Z.B muss geprüft werden, das keine Abgase während des betriebes in den Innenraum kommen.
    Des Weiteren werden Befestigung, Einbaulage u.ä geprüft.
    Wenn es sich um eine Originale vom Autohersteller handelt, ist sie beim KBA Bauartgenehmigt für das Fahrzeug.
    Bislang haben alle Werksorderungen von mir (VW) einen Eintrag zu der Werksheizung.


    Klaus
     
  14. #13 ihringer, 11.03.2004
    ihringer

    ihringer Guest

    Also, streitet nicht !
    Nach der STVO muss nur ne Standheitung eingetragen werden, wenn betreffendes Fahrzeug überhaupt nicht über eine eigene verbaute Heizung verfügt !
    Jetzt kommt, solche Cars gibt es nicht, doch, doch !
    Früher, diverse VW Buggy Umbauten, da ist es der Fall, oder bei Selbstfahrenden Baumaschine- Landmaschinen......

    Ein Standheizunng, die den Kraftstoff vom Fahrzeug selbst bezieht und zur Unterstützung dienen soll, untersteht keiner Eintragungsflicht !

    Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die über einen Gas Zusatzheizung verfügen, die muss eingetragen werden und auch geprüft werden.

    bis denne Ihringer
     
  15. Kipper

    Kipper Elchfan

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    kenne es nur so! Auszug:

    Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau einer Standheizung/Standvorwärmung
    ..................................................
    ...................................................
    eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich .

    Diese Bestätigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

    Gruß Kipper
     
  16. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Da kann ich Kipper nur Zustimmen. Sicher kann man die ABE auch mitführen und braucht es nicht unbedingt in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.
    Da die Heiztung aber bei mir ab Werk schon eingebaut war, entfällt auch die Abnahme.

    gruß
     
  17. #16 Elchvater, 11.03.2004
    Elchvater

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    @ Kipper,

    genauso war es, wie Elch Nummer 2 umgerüstet wurde.

    Dietmar
     
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  19. Beni

    Beni Elchfan

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    Doch, hatte bisher nur ein Mopped ;D
     
  20. Viper

    Viper Elchfan

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    *rolleyes* *rolleyes* ich hatte doch auch eine, allerdings keine Grauimportmaschine. Bei mir stand alles richtig drin. Welches Baujahr hattest du?
     
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