W168 Ist Der BeifahrerAirbag Vorgeschrieben?

Diskutiere Ist Der BeifahrerAirbag Vorgeschrieben? im A-Klasse W168 (1997-2004) Forum im Bereich A-Klasse Forum; hey, ja oder nein?!? mfg, steffen

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  1. qp

    qp W168 Coupé

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    hey,

    ja oder nein?!?

    mfg, steffen
     
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  3. #2 Nuerburgring, 07.12.2004
    Nuerburgring

    Nuerburgring Elchfan

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    Ich glaube nicht, aber wenn du einen unfall mit beifahrer hast und der verletzt wird, weil kein serienmäßiger AIrbag angeschlossen ist, könnte es Ärger mit deiner Versicherung geben...

    Hast wohl keine Sitzbelegungmatte in den Sportsitzen...? Das Problem hatte ich auch schon...
     
  4. qp

    qp W168 Coupé

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    nene, sitzbelegungsmatte hab ich, funtionieren tut er ja auch, also fehlermässig hab ich auch nichts, mich interessierts nur eben ob der vorgeschrieben ist, weil bei fahrzeugen ab ?? BJ 94/95 ?? darf man ja den FAHRERAIRBAG auch NICHT mehr raustragen lassen via sondereintragung, davor schon, (lt meines wissen) und da wollt ich nur wissen ob der beifahrerairbag eben pflicht ist, weil man kann ihn ja auch irgendwie abschalten?!?!?! kindersitzt?!??! kein plan, aber dann kommt die frage ob er überhaupt vorgeschrieben ist?!
    mit der versicherung, hm, das wohl wahr, aber ist das dann prinziepiell genauso wie mit der "richtgeschwindigkeit" auf der autobahn? also wenn man wesentlich schneller fährt,in nen unfall verwickelt wird, man dann teilschuld bekommt... --> ists dann vielleicht genauso mitm beifahrer-airbag? also das es "prinzipiel" erlaubt ist, ihn "auszuschalten" nur wenn man nen unfall hat, die versicherung deswegen auch streikt? hmmmm

    mfg, steffen

    EDIT: an die sicherheitsfanatiker: ES IST NUR NE REINE INTERESSENFRAGE
     
  5. oflow

    oflow Elchfan

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    StVZO § 19 "Erteilung und Wirksamkeit der Betreibserlaubnis" Punkt 6.44:

    6.44 Außer Funktion setzen eines
    Airbags
    X18)

    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
    erlischt nicht

    wenn Teilegenehmigung
    vorhanden
    und
    nicht von der Änderungsabnahme
    abhängig gemacht

    Änderungsabnahme
    nicht erforderlich
    Beschränkungen oder Einbauanweisungen
    müssen
    aber eingehalten sein


    Es wird noch eine Anmerkung klein 18 gegeben, die such ich auch noch schnell raus.
     
  6. oflow

    oflow Elchfan

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    Komisch, der 18er verweist auf die Luftansauganlage... *LOL*

    Naja, zum Nachlesen: Paragraph 19 StVZO...
     
  7. qp

    qp W168 Coupé

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    ehm, und was heisst das jetzt auf deutsch? *kratz* *kratz* *kratz*
     
  8. Andi

    Andi Elchfan

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    Hi
    Also soweit ich weis, und es steht auch auf der Abdeckung des Airbags hat die A-Klasse die Zulassung für den Gurt nur mit dem Airbag (SRS) d.h. wenn du den Airbag entfernst ist auch dein Gurtsystem nicht mehr voll funktionsfähig, und bei einem entsprechenden Unfall triffst du mit zu hoher Geschwindigkeit auf das Armaturenbrett. Also ich glaube nicht, das man den Airbag entfernen kann.
     
  9. #8 Der Pate 1, 09.12.2004
    Der Pate 1

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    Den Airbag darf man nicht entfernen und auch nicht wie z.B. bei älteren Opel ganz deaktivieren, deshalb hat das Rückhaltesystem eine Zulassung nur in Verbindung mit Airbag und AKSE.
     
  10. qp

    qp W168 Coupé

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    hm, und wenn ich das original rückhaltesystem garnet mehr habe?!?!
    naja werd morgen mal beim tüv/DC vorbeischnuppern...

    mfg, steffen
     
  11. oflow

    oflow Elchfan

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    Beim SRS System funktionieren bei einem fehlerhaften Bauteil alle nicht mehr, sprich auch die Sidebags und der Fahrerairbag verlieren die Funktion. *kratz*
     
  12. qp

    qp W168 Coupé

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    ich hab auch kein fehlerhaftes bauteil, maaaaaan ich hab doch oben gesagt, dass alles funzt, ich hab nurnicht mehr die original gurte, aber das rumrätseln bringt uns ja jetzt auch net weiter, wie gesagt, ich geh morgen zum tüv/dc, die werden mir schon was verzählen... *aetsch*

    mfg, steffen
     
  13. qp

    qp W168 Coupé

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    ...das ist die antwort auf ne mail vom tüv... *daumen*
     
  14. qp

    qp W168 Coupé

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    so für die suchfunktion, falls jemand danach sucht, da er genauso wie ich so oft nen kindersitz aufm beifahrersitz hat und deswegen den beifahrerairbag deaktivieren will, es ist möglich ihn abzustellen, man muss lediglich nen wisch bei dc unterschreiben und halt in die fahrzeugpapiere (brief) eintragen...! stink normale tüv-eintragung. das wars...!

    mfg, steffen
     
  15. #14 Der Pate 1, 20.12.2004
    Der Pate 1

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    Wofür gibts Kindersitze mit AKSE??? Mir wäre das blöd, wenn ich das beim TÜV in die Papiere eintragen müsste, nicht umsonst haben ja einige hersteller das AKSE-System in Ihren Fahrzeugen.
     
  16. pagan

    pagan Elchfan

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    Mein Elch würde automatisch den Beifahrer Airbagdeaktivieren wenn ich die MB eigene Kinderschale auf den Beifahrersitz stellen würde.

    Es gibt auch genug Fahrzeuge bei denen der Beifahrerairbag manuell abschaltbar ist, man könnte ja sonst kein Kind rückwärts transportieren.
     
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  18. #16 Der Pate 1, 23.12.2004
    Der Pate 1

    Der Pate 1 Elchfan

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    MB hat ja seit Jahren die AKSE, dass das nur mit den MB K-Sitzen funktioniert ist klar, aber bei Römer gibts die AKSE Transponder, die z.B. im Babysafe von MB drin sind, mit viel Zureden als Ersatzteil, somit kann man mit 4 dieser Transponder eigentlich jeden beliebigen Kindersitz AKSE-tauglich machen (hat ein Bekannter mit einem normalen Babysafe von Römer gemacht)

    Da wir mit dem AKSE-System keine Probleme hatten und beim Neuwagenkauf von MB immer ein bzw. 2 passende Kindersitze kostenlos zum Fahrzeug dazubekamen, setzte ich mich auch nicht mit dem Thema der generellen Deaktivierung auseinander.
     
  19. #17 spider33, 24.12.2004
    spider33

    spider33 Elchfan

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    keinen
    stimmt nicht! wenn man statt dem Airbag einen entsprechenden Widerstand einsetzt, funktioniert alles andere wie gewohnt!

    Gruss: spider
     
Thema: Ist Der BeifahrerAirbag Vorgeschrieben?
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