W168 Kupplungsproblem...und der Ärger mit DC

Diskutiere Kupplungsproblem...und der Ärger mit DC im A-Klasse W168 (1997-2004) Forum im Bereich A-Klasse Forum; Guten Tag liebe "Elchgemeinde", gestern hat sich wieder einiges in der NL Hannover abgespielt. Nachdem meinen geliebten Elch 160 zum 3. Male in...

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  1. #1 bmark2206, 05.05.2004
    bmark2206

    bmark2206 Elchfan

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    Guten Tag liebe "Elchgemeinde",

    gestern hat sich wieder einiges in der NL Hannover abgespielt. Nachdem meinen geliebten Elch 160 zum 3. Male in der Werkstatt hatte, die Kupplung wurde nach drei Monaten getauscht, habe ich das Thema Wandlung beim Werkstattchef angesprochen, da nach zwei Werkstattbesuchen das Problem nicht behoben werden konnte und ich nun ein 3. Mal vorstellig werden musste.
    Kurz zur Erklärung: Der Erste- und Rückwärtsgang waren nicht mehr einzulegen. Mein Elch habe ich als Neuwagen am 18.12.2003 in Rastatt abgeholt.
    Jetzt passierte folgendes: Ich hielt es für notwendig zumindest eine En´tschuldigung zu erhalten nichts passierte.
    Ich schickte daraufhin meinem Verkäufer eine E-Mail. Dieser reagierte gar nicht!
    Wer von Euch kann mir sagen, wann eine Wandlung in Frage kommt??? Ich liebe dieses Auto eigentlich, aber nicht, wenn es ständig defekt ist.

    Schreibt bitte Themenbezogen und recht zahlreich, da ich diese NL in Hannover etwas ärgern muss, oder!?

    P.S. Ach, der Tausch der Kupplung dauerte 5 Wrktage!!!!!

    Gruß Björn M.
     
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  3. Hubi67

    Hubi67 Elchfan

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    wenn nur bestimmte Gänge nicht reingehen ist, das meiner Meinung nach ein Problem des Getriebes oder der Einstellung des Schaltgestänges und nicht der Kupplung.
    Neulich beim Arzt habe ich Autobild gelesen, die haben wohl so eine Art Kummerkasten für Werkstattpfusch, hast du sowas schon mal versucht ?
    Wenn du an die schreibst, schickst du am besten eine Kopie des Schreibens an die Niederlassung.
     
  4. Lutzi

    Lutzi Elchfan

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    Wenn es ein Problem der Kupplung sein sollte, dann höchstens, daß sie nicht sauber trennt. Das müsste man aber merken, wenn man versucht den Rückwärtsgang einzulegen. Dann müsste es nämlich lautstark rasseln im Getriebe. Auch müsste der Wagen sich bei eingelegtem Gang und gedrückter Kupplung leicht vorwärts bewegen. Ich denke mal, das scheidet aus. Dann tippe ich ebenfalls auf einem Fehler im Getriebe, Gestänge.

    Versuch doch mal, Leerlauf, Kupplung kommen lassen, dann innerhalb 1-2 Sekunden in den 1. oder Rückwärtsgang schalten. Geht das? Wenn ja, dann liegt der Fehler im Getriebe.
    Das mit der Wandlung würde ich ins Auge fassen, ggf. Rechtsanwalt einschalten. Ich finde es nicht ok, wenn Kunden durch die Werkstatt verarscht werden. Wenn die NL nicht spurt, dann würde ich mich an höherer Stelle beschweren. Ruf doch mal beim PWI im Werk Stuttgart an und frag', was Du machen kannst. 0711/17-54070 und weiterverbinden lassen.
     
  5. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Also wenn das bei diesem Versuch wieder nicht wird, würde ich an deiner Stelle auch an Wandlung denken. Dies würde ich aber nicht ohne Anwalt tun. Dieser soll erstmal einen kleinen Brief mit entsprechenden Fristen an die NL schreiben. Dies wirkt dann manchal echt schon Wunder und es wird auf einmal wirklich ernsthaft versucht den Fehler zu finden und zu beheben.
    Achso was er der Werkstattchef dazu denn gesagt, als du das Thema Wandlung angesprochen hast?

    gruß
     
  6. #5 funkenmeister, 05.05.2004
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    Hallo Getriebespezies,

    Ich habe hier was gefunden.Vieleicht passt das.

    1.Gang bzw. R Gang schwer einlegbar, 1 zu 2 Schaltung hakt

    Ursache.

    Verzögerte Axiale Verschiebung der Kupplungsmitnehmerscheibe auf dem SAE Verzahnungsprofil der Getriebeantriebswelle.


    Abhilfe.

    Getriebe A und E
    Getriebeantriebswelle leicht fetten mit Heißschmierpaste.

    Bitte nicht zuviel fetten.

    Der Fehler kann unterschiedlich auftreten, eventuell bei Temperaturänderungen etc.

    Der Fehler dürft bei DC bekannt sein.

    Gruß Kay
     
  7. #6 bmark2206, 06.05.2004
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    bmark2206 Elchfan

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    Ich möchte mich erstmal bedanken für Eure zahlreichen Antworten!

    Habe aber doch noch ein paar Fragen und Anmerkungen:

    Funkenmeister: das mit dem Fetten haben die wohl auch gemacht. Aber das kann doch nicht normal sein, oder!?!?!

    Lutzi: der Werkstattchef war sehr ok. Sagte das mit der Wandlung wäre zu klären. Wie ist das denn, wenn beim dritten Mal alles zu meiner Zufriedenheit gemacht wurde? Besteht der Anspruch trotzdem weiterhin??? Und was ist PWI in Stuttgart? Meinst Du das bringt was?


    Auch Eure Meinung würde mich interessieren. Weiß nicht mehr weiter. Was soll ich nur tun???

    Gruß Björn M.
     
  8. Lutzi

    Lutzi Elchfan

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    Versteh ich nicht ganz. Wenn alles zur Zufriedenheit gemacht wurde, warum brauchst Du dann trotzdem Wandlung? Schreibfehler? Ich kenn mich nicht so genau aus, ob nach dem dritten mal oder schon beim dritten Mal Anspruch besteht. Bestimmt sind da Fristen einzuhalten und die Wandlung schriftlich einzufordern (?). Dazu brauchst Du einen Anwalt.
    PWI ist wie eine normale Werkstatt, nur eben, daß sie direkt dem Werk angegliedert ist, d.h. von DC selbst betrieben wird. Von daher traue ich denen am meisten zu und man kann da sicherlich Auskünfte oder Tips einholen. Man kann das bestimmt mal ansprechen, wenn das mit der Niederlassung nicht klappt.
     
  9. Jupp

    Jupp Elchfan

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    Also wenn du freiwillig dein Auto ein drittes mal zur Nachbesserung gibst und dann der Fehler behoben wird hast du keinen Anspruch auf Wandlung mehr.

    gruß
     
  10. #9 Peter Hartmann, 06.05.2004
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    Einen Anspruch auf Wandlung hast Du meines Wissens nach nur, wenn der 3. Reparaturversuch an einem Bauteil nicht zum gewünschten Ergebnis (=volle Funktion) führt. Sollte also die Kupplung rsp. das Getriebe nach dem 3. Werkstattaufenthalt nicht behoben sein, kannst Du auf Wandlung pochen. Allerdings empfehle ich Dir, einen Anwalt zu konsultieren, da eine Rechtsberatung hier im Forum nicht erfolgen darf (1. keine fachkundigen Juristen vorhanden, 2. falls doch geht hier nichts ohne Honorar für die Beratungsleistung [gesetzlich verankert]).
     
  11. #10 funkenmeister, 07.05.2004
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    Hallo Björn,

    das mit der Hauptvorgelegewelle ist bekannt, wie du sagtest. Die Abhilfe bringt dann was wenn die Kupplungsscheibe in der Verzahnung gereinigt wird oder halt mit erneuert wird. Warum ein Spezialfett. Die Oberfläche der Welle ist durch die Herstellungmethode sehr rau, diese führt zu diesem zeitweisen Phänomen, halt je nach dem wie die "Umwelteinflüsse" gerade sind.

    *thumbup*Aber schau mal mit der Wandlung, ich würde noch abwarten und deinem Elch noch eine Chance geben. Weil Wandlungen könne sehr zeitrauben sein. Weil nicht die Niederlassung dein FZ wandelt sondern der Konzern DC.

    ;DGruß Kay
     
  12. #11 Elchvater, 07.05.2004
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    @ funkenmeister

    Der Ansprechpartner bei einer Wandlung ist immer der Verkäufer, denn mit dem hast du einen Rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.

    Beim Kauf in der Niederlassung mag das eventuell anderes Aussehen, aber der kaufvertrag dürfte darüber aufschluss geben.

    Nebenbei, 2 A - Klassen in 30 Min gewandelt und 2 neue gekauft, ging alles ohne Probleme.

    Dietmar
     
  13. Jupp

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    So sieht es aus. Wenn das Fahrzeug bei einer NL gekauft ist, dann ist es der Konzern selbst (weil die NL zum DC Konzern gehören), Verhandlungspartner bleibt trotzdem die NL. Hast du bei einem Vertragshändler gekauft, so ist dieser und nur dieser verantwortlich dafür. DC hat in diesem fall nichts damit zu tun.

    gruß
     
  14. #13 funkenmeister, 08.05.2004
    funkenmeister

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    Ja klar muss der Vetragspartner wandeln (Vertrag zurücknehem) aber nur nach Freigabe des Herstellers da der das alles bezahlen muss. Und wenn diese Kriterien nicht oder nicht sauber erfüllt sind wird es schwierig.


    Gruß Kay
     
  15. #14 Elchvater, 08.05.2004
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    Elchvater Elchfan

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    Falsch, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, wir der Vertragspartner und auch die NL nicht wandeln.
    Bei meinen insgesamt 3 Wandlungen wurde DC ( Werk ) überhaupt nicht vorher gefragt.

    Zu deiner Info, wenn du z.b. teure Umbauten vorgenommen hast, ( auch von anderen hast ausführen lassen ) LM Felgen, Telefon, Navi usw. dann muss der Verkäufer dir diese auch vergüten, selbst die Anmeldung und abmeldung des Fahrzeuges muss vergütet werden. So war es bei meinen Wandlungen.

    Ich fahre immer noch A - Klasse und bin immer noch von dem Fahrzeug überzeugt und habe bisher am aktuellen Elch nur kleinigkeiten gehabt.

    Dietmar
     
  16. Jupp

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    Sicherlich hast du recht, dass der Vertragspartner sich sträuben wird zu wandeln so lange er noch keine Freigabe des Herstellers hat. Für dich aber und auch aus rechtlicher Sicht spielt es keine Rolle ob DC da jemals eine Freigabe erteilt. => wenn es für den Verkäufer dumm läuft, dann bleibt dieser auf den Kosten sitzen.

    gruß
     
  17. #16 bmark2206, 08.05.2004
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    Halllo liebe Leutz,

    Ihr seid mir alle echt ne Hilfe! Die immer noch entscheidende Frage bleibt. Habe ich weiterhin ein Anrecht auf Wandlung, nachdem der gute Elch ein drittes Mal in der NL war???

    funkenmeister: Mit diesem Spezialfett frage ich mich trotzdem, warum das sein muss. Sonst wird das ja wohl nie gemacht.

    Elchvater: Wie sehen denn die Kriterien genau aus?

    Schreibt bitte weiterhin so zahlreich!

    Gruß Björn M.
     
  18. #17 Elchvater, 08.05.2004
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    @ bmark2206

    es kommt immer auf den einzelfall an.

    bei mir war es so. Der Elch hatte innerhalb von 9 Monaten Kurlanzreparaturen für ca. 12 000 DM und der andere für 17 000 DM und kein ende in Sicht.

    Elch nummer drei hatte in der Ausstattung ( Automatik + Klimaanlage nur 800 Kg Anhängelast , zugesagt waren 1000 KG vom Verkäufer, der Elch ist nach 1 200 Km zurück, und eine Elch mit Schaltung gekauft worden.

    Zu deiner Kernfrage: Wenn der Elch ein drittesmal in der Werkstatt war, und der Fehler ist behoben, warum willste denn Wandeln. Wenn ich mit einen Problem / schwerwigenden Fehler 3 Mal in der Werkstatt war, und
    das Problem ist nicht zu beheben, dann würde ich das Auto schon zurückgeben,

    Gut ist es immer, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

    Gruß
    Dietmar
     
  19. #18 saaschak, 08.05.2004
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    Ich hatte einen A210L im September 2003als Jahreswagen im Internet beim Mercedes Onlinekauf gekauft. Diesen habe ich im April 2004 zurückgegeben. Die Wandlung muss immer über den Verkäufer laufen. Also über die Niederlassung über die gekauft wurde oder wie hier halt über den Onlinekauf. Es werden ca. 0,65% pro tausend km vom Verkaufspreis abgezogen. Bei mir war der Tauschgrund ewiges geknarze im Fahrzeugfrontbereich, welches nicht oder nur durch riesigen Aufwand behoben werden konnte.
     
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  21. Jupp

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    @ bmark2206
    Wenn dein Elch keine Mängel mehr hat, hast du auch kein Recht mehr zu Wandeln. Werden die Mängel beim 3. Versuch nicht behoben, dann kannst du Wandeln.

    gruß
     
  22. #20 bmark2206, 10.05.2004
    bmark2206

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    So Freunde,
    da bin ich wieder.
    Ich möchte mir einfach nur den Weg der Wandlung offen halten. Ich bin der Meinung das es weiterhin doch diese Möglichkeit geben muss. Es kann doch nicht sein, dass man ein Auto, welches 25.000€ kostet innerhalb von vier Monaten für 8.000€ reparieren muss. Oder was kostet Getriebe-/ Kupplungswechsel und zwei weitere Werkstattbesuche über drei Tage und ein Leihwagen???
    Naja, wie auch immer. Die Rechtssprechung lässt einem wohl diesen Weg offen.
    Dennoch kann ich immer noch nicht verstehen, warum ein Bauteil aufeinmal Fett braucht, obwohl es imm normal Falle dieses Fett nicht benötigt.
    Das geht mir einfach nicht in den Kopf.

    Gruß Björn M.
     
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