W168 Unfallwagen ???

Diskutiere Unfallwagen ??? im A-Klasse W168 (1997-2004) Forum im Bereich A-Klasse Forum; Hallo, gilt ein Auto, wenn man Lackkratzer professionell entfernen lässt (mit kleiner Delle) als Unfallwagen ???

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  1. #1 sixpack, 08.03.2006
    sixpack

    sixpack Elchfan

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    Hallo,

    gilt ein Auto, wenn man Lackkratzer professionell entfernen lässt (mit kleiner Delle) als Unfallwagen ???
     
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  3. Cuper

    Cuper Elchfan

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    Wenn Das so wäre ,dann fahren wir alle ein Unfallwagen,es gibt fasst kein Auto der kein kratzer hat.oder gehabt hat.
    fahr mal durch Die Waschanlage hasst unmengen an lackkratzer ,Die sieht man aber nur, in dem mann sehr genau nach schaut.
     
  4. #3 Tsunami, 08.03.2006
    Tsunami

    Tsunami Elchfan

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    unfallwagen=rahmenschaden.
    alles andere nicht!
     
  5. #4 Elchvater, 08.03.2006
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    Elchvater Elchfan

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    mein RA sagte mir, das Schäden, bis 1000 Euro nicht angegeben werden müssen.

    Man sollte jedoch solche schäden angeben und dieses sich auch bestätigen lassen, weil man sich damit jede art von Stress erspart.


    Dietmar
     
  6. #5 lehrerlustig, 08.03.2006
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    Jupp!

    Und selbst der kann - professionell gerichtet - noch nicht einmal in den Papieren auftauchen bzw. von einem Laien nicht erkannt werden...


    @tsunami

    Und wenn es beispielsweise beim Opel Zafira nur ordentlich die Reserveradmulde zerdergelt hat und damit das Heckblech???

    Ich würde hinterfragen, wass den Unfall gnauer spezifiziert, welche Bereiche des KFZ in Mitleidenschaft gezogen wurden, etc. pp...

    lehrerlustig
     
  7. #6 Tsunami, 08.03.2006
    Tsunami

    Tsunami Elchfan

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    bereiche ist heute ja relativ, frontschaden und der hat hinten nen knick!
    würde prinzipiell nur parkschäden akzeptieren, oder aufrollen.
     
  8. tomek

    tomek Elchfan

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    das stimmt nicht! generell (wie schon geschrieben wurde) ab 1000 euro
    ist es wirklich ein schaden, rahmenschaden bedeutet immer
    unfallwagen. allerdings ein ringsrum zerkratzter wagen macht in der regel deutlich mehr
    schaden als 1000 euro ist aber noch langer kein unfallwagen! (lackschaden)
    ich glaube die genaue definition dafür ist, so lange die fahrt nicht beeinträchtigt wird
    und der wagen kann bedenkenlos weiterfahren, (sowohl tagsüber als auch nachts)
    gilt es nicht als unfallwagen. galube ich zumindest so etwas gelesen zu haben!
     
  9. Über

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    war ein A170CDI MoPf
    nein, das stimmt nicht, tomek.
    Die Reperaturkosten nach dem "Hasencrash" haben sich auf über 2.500,- Euro belaufen. Es wurden Kühler, Klimakompressor, AMG-Stoßstange inkl. Anbeuteile, Plastikverkeidungen ohne Ende, Schläuche und was weiß ich alles getauscht. Der Wagen ist aber kein Unfallwagen, da alle beschädigten Teile Anbauteile waren und ausgetauscht wurden.
    Wenn ein beschädigtes Teil ausgetauscht wird oder werden kann, dann handelt es sich nicht um einen Unfallwagen.
    Ist auch logisch, ein 6 Jaghre alter, nur in der Stadt (von der Frau) genutzes Auto kann häufig mal hier und da nen Rempler abbekommen und über die Zeit kommen da ruck zuck 1.000,- € zusammen. Nen Unfallwagen wird's aber auch nicht.


    Gruß
    Über
     
  10. #9 mhaberer, 09.03.2006
    mhaberer

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    Mein Versicherungsfutzi, sagt immer. Alles was unter 2.500 € ist.
    Ist es kein Totalschaden, damit meint er Unfallwaagen.

    Habe nun auch schon 3 Wildschaden hinter mir. *LOL*
    Und vor paar wochen ein eisbollen der auf die Fahrertür bzw. auf dem Hollmen geflogen ist.
    1.700 € Schaden bezahlt die versicherung bzw. 500,- Selbstbeteilgung.
     
  11. tomek

    tomek Elchfan

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    das wußte ich nicht ÜBER, mal wieder was dazu gelernt!
    *thumbup*
     
  12. mc_pop

    mc_pop Elchfan

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    Selbst Park und Aufrollschäden können teuer werden.

    Habe ich mal in einer Folge von "Auto, Motor & Sport" gesehen, konnte das auch live in der Werkstatt sehen.

    War ein A3, wenn ich mich recht entsinne.
    Hinten rechts in der Stoßstange eine kleine Beule, oberhalb davon ein ganz feiner Riss im Kunststoff. Da war jemand gegen gerollt.

    Sah nicht weiters wild aus, neue Stoßstange und gut.
    Schitte wat, die Beule war nicht nur in der Stoßstange, hatte sich auch auf das Blech/Träger dahinter übertragen, musste gerichtet werden.
     
  13. #12 Tsunami, 09.03.2006
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    preislich wollte ich da nichts zu sagen, kleiner parkschaden passat bei uns in der fiorma, stossie auf nem stein aufgreissen fast 3000€, soviel dazu.
    meinte mehr, das da halt jemand entlang streift, oder ähnliches.
    nen wagen mit gerichtetem rahmen, oder neu eingeschweisster a b oder c säule, das möcht ich nicht haben!beim elch zerbröselt es dir ja schon bei ner kleinigkeit die kotflügel.
     
  14. #13 oetzi23, 14.03.2006
    oetzi23

    oetzi23 Elchfan

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    hi zusammen

    Was ist unfallfrei?
    Immer wieder geben die Begriffe "garantiert unfallfrei" und "Unfallwagen" zu Diskussionen Anlass. Obwohl sowohl die fachtechnischen wie auch rechtlichen Fakten eigentlich klar sind, haben selbst Fachleute Probleme mit der richtigen Interpretation.
    Hier eine kurze Erklärung der Begriffe:
    Unfallwagen
    Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.
    Garantiert unfallfrei
    Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:
    Bagatellschaden
    Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
    Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".
    Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal über Fr. 10'000.-- kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.
    Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.
    Anmerkung
    Das oft zitierte Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 1970 dürfte bei einer erneuten Beurteilung durch das oberste Gericht kaum mehr Beachtung finden. Das betreffende Fahrzeug (Ford Cortina Baujahr 1966) ist mit der heutigen Automobiltechnik absolut nicht vergleichbar. Doch nicht nur die Fahrzeugkonstruktion und deren Crash- beziehungsweise das Reparaturverhalten ist grundlegend anders, auch die Reparaturtechnologie hat während fast 40 Jahren gravierende Fortschritte gemacht. Moderne Fahrzeuge haben Deformationselemente, welche eine Beschädigung der primär tragenden Teile praktisch verunmöglicht. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass bei diesem Fall (BGE_96_IV_145) der Kunde wirklich getäuscht wurde, da das Fahrzeug tatsächlich einen Schaden erlitten hat und trotzdem als "garantiert unfallfrei" verkauft
    *beppbepp*
     
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  16. #14 Elchvater, 14.03.2006
    Elchvater

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    @ oetzi23

    du schreibst im zweiten Absatz :
    .... BWR 2000 vom +vffs

    Bei den Summen schreibst du Franken und ? Gerichtsurteil BGE


    Kann es sein, das das Schweizer Recht , Richtlinen sind ??


    Gruß
    Dietmar
     
  17. tomek

    tomek Elchfan

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    oetzi,
    um gottes willen - wer soll das alles lesen?!
     
Thema: Unfallwagen ???
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